Was das Waadtländer Gebäudeprogramm 2026 zahlt1
Wärmepumpe Luft/Wasser, Einfamilienhaus — Massnahme M-05
CHF5'000
Wärmepumpe Sole/Wasser oder Wasser/Wasser, Einfamilienhaus — Massnahme M-06
CHF20'000
Verstärkte Dämmung kombiniert mit Photovoltaik — Massnahme M-01
CHF100/m²
Welche Förderung für Ihr Projekt?
Photovoltaik
Keine allgemeine kantonale Förderung im Kanton Waadt: Die Basis ist die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, beantragt nach der Inbetriebnahme.
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmepumpe
Der Kanton fördert den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung: ab CHF 5'000 im Einfamilienhaus, mehr bei Sole/Wasser.
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmedämmung
CHF 40 bis 100 pro m² je nach erreichter Leistung, für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000. Gesuch vor Baubeginn einreichen.
Bin ich förderberechtigt? →Photovoltaik: die Einmalvergütung von Pronovo
Im Kanton Waadt gibt es keine allgemeine kantonale Förderung für eine private Photovoltaikanlage. Die Basisförderung ist eidgenössisch: die Einmalvergütung, ausbezahlt durch Pronovo, berechnet nach Leistung und Konfiguration der Anlage.
- Unter 100 kWp: Das Gesuch für die kleine Einmalvergütung wird nach Realisierung und Inbetriebnahme eingereicht.
- Geschützte Gebäude: Die kantonale Hilfe S04 kann die Mehrkosten einer denkmalgerechten Lösung decken — bis CHF 40'000 insgesamt2.
- Dämmung kombiniert mit Solar: Der M-01-Bonus von CHF 100/m² ist mit Pronovo kumulierbar — die beiden Gesuche werden separat eingereicht3.
Unser Team dimensioniert Ihre Anlage, reicht das Pronovo-Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein und beziffert jede Förderung in der Offerte. Unser Photovoltaik-Angebot entdecken.
Abelarti-Installation — Sugnens, Kanton Waadt.
Wärmepumpe: ab CHF 5'000 für den Heizungsersatz
Das Waadtländer Gebäudeprogramm fördert den Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe1:
- Luft/Wasser (M-05): CHF 5'000 im Einfamilienhaus oder bis 15 kW; CHF 400/kW darüber und für andere Gebäude.
- Sole/Wasser oder Wasser/Wasser (M-06): CHF 20'000 im Einfamilienhaus; CHF 4'000 + CHF 800/kW über 20 kW.
Zentrale Bedingungen: Die Wärmepumpe wird die Hauptheizung, die geförderte Leistung ist auf 50 W/m² Energiebezugsfläche begrenzt, und Gebäude von vor 2000 brauchen einen GEAK mit Hüllenklasse A bis E. Vor allem: Das Gesuch muss vor jedem Kauf oder Baubeginn bewilligt sein.
LG THERMA V R290 Monobloc — offizielles LG-Bild. Der Heizungsersatz wird mit dem Fördergesuch geplant, nie umgekehrt.
Dämmung: CHF 40 bis 100 pro m² je nach Leistung
Die Massnahme M-01 fördert die Dämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden bei Gebäuden mit Baubewilligung vor 20001:
| U-Wert ≤ 0,20 W/m²K nach den Arbeiten | CHF 40/m² |
| U-Wert ≤ 0,15 W/m²K — verstärkte Dämmung | CHF 70/m² |
| U ≤ 0,15 kombiniert mit einer Photovoltaikanlage3 | CHF 100/m² |
Der Mindestbeitrag pro Gesuch beträgt CHF 3'000, und der U-Wert muss sich um mindestens 0,07 W/m²K verbessern. Der isolierte Fensterersatz wird von M-01 nicht gefördert — wohl aber im Rahmen einer Gesamtsanierung (IP-14 oder M-15). Unsere Dämmlösungen entdecken.
swisspor-Dämmstoffe, hergestellt in Châtel-St-Denis (FR) — offizielles swisspor-Bild. 100 m² mit U ≤ 0,15 und Photovoltaik: Richtwert CHF 10'000.
Sigenergy-Batteriespeicher — Abelarti-Installation in Mont-sur-Rolle (VD).
Ihr Fördergesuch in 4 Schritten
Berechtigung und Schätzung
Wir identifizieren die anwendbaren Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge — mit klarer Trennung zwischen bestätigten Beträgen und Schätzungen.
Technischer Termin
Ein Techniker prüft Gebäude, Leistung, Flächen und die für das Gesuch nötigen Unterlagen.
Einreichung zum richtigen Zeitpunkt
Vor Baubeginn für die kantonalen Massnahmen, nach Inbetriebnahme für die Einmalvergütung von Pronovo.
Begleitung bis zur Auszahlung
Rechnungen, Nachweise, Abschlussmeldung: Wir begleiten das Dossier bis zur effektiven Zahlung.
Zwei Ergänzungen, die Sie nicht vergessen sollten
Gemeindebeiträge
Mehrere Gemeinden des Kantons — etwa Lausanne, Yverdon-les-Bains, Montreux, Renens — gewähren ergänzende Energie- oder Sanierungsbeiträge. Beträge, Fristen und Budgets variieren: Vor der Finanzierungsplanung braucht es eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde. Wir klären Ihre Gemeinde vor der Offerte ab.
Steuerabzüge
Energiesparmassnahmen sind für Privatpersonen grundsätzlich abzugsfähig — massgeblich ist aber nur der Anteil, der nach Abzug der Förderbeiträge bei Ihnen verbleibt. Die genaue Situation klärt die kantonale Steuerverwaltung; wir liefern die nötigen Belege.
Abelarti im Kanton Waadt
Unser Hauptsitz mit Showroom liegt in Bussigny, zehn Minuten von Lausanne. Unsere Teams sind im ganzen Kanton unterwegs — von Nyon bis Yverdon, von Morges bis zur Riviera — und kennen die Praxis der Waadtländer Gemeinden bei Förderbeiträgen. Die Fotos dieser Seite stammen von unseren Baustellen im Kanton Waadt.
Sind Ihre Arbeiten 2026 förderberechtigt?
Wir identifizieren die an Ihrer Adresse anwendbaren Programme, beziffern die Beiträge in der Offerte und reichen jedes Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein.
Förderberechtigung prüfenFörderungen Waadt 2026: die wichtigsten Antworten
Fördert der Kanton Waadt Photovoltaikanlagen direkt?
Es gibt keine allgemeine kantonale Förderung für eine private Standard-Photovoltaikanlage. Die Hauptförderung ist die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo. Gezielte Waadtländer Beiträge existieren aber: die mit Photovoltaik kombinierte Dämmung (M-01 mit CHF 100/m²) und bestimmte geschützte Gebäude (S04).
Muss das Gesuch vor oder nach den Arbeiten eingereicht werden?
Beim Waadtländer Gebäudeprogramm muss das Gesuch vor jedem Kauf oder Baubeginn eingereicht und bewilligt sein — auf die Baustelle geliefertes Material gilt bereits als gekauft. Bei einer Photovoltaikanlage unter 100 kWp wird die Pronovo-Einmalvergütung dagegen nach der Inbetriebnahme beantragt.
Sind Pronovo und ein kantonaler oder kommunaler Beitrag kumulierbar?
Ja, in mehreren Fällen. Der Dämmbonus M-01 kombiniert mit Photovoltaik und die Pronovo-Einmalvergütung sind kumulierbar — die Gesuche werden separat eingereicht. Bestimmte gezielte Hilfen schliessen sich dagegen gegenseitig aus: S04 ist zum Beispiel nicht mit dem Solarbonus von M-01 kumulierbar.
Wird der Fensterersatz gefördert?
Der isolierte Fensterersatz wird von der Massnahme M-01 nicht gefördert. Fenster können aber in einer Gesamtsanierung nach IP-14 oder M-15 berücksichtigt werden und je nach Situation steuerlich abzugsfähig sein.
Wird ein Batteriespeicher im Kanton Waadt gefördert?
Das Waadtländer Gebäudeprogramm 2026 sieht keinen kantonalen Beitrag für einen einzelnen Batteriespeicher vor. Ein allfälliger Gemeindebeitrag wird an der Projektadresse geprüft. Die Batterie gehört zum Photovoltaik-Gesamtprojekt — unsere Speicherlösungen ansehen.
Welche Unterlagen braucht es?
Je nach Massnahme: detaillierte Offerte, Pläne, GEAK, Qualitätszertifikate der Geräte, unterzeichnete Formulare, danach bezahlte Rechnungen und Inbetriebnahmeprotokolle für die Auszahlung. Abelarti bestätigt die genaue Liste vor der Einreichung und stellt die Unterlagen mit Ihnen zusammen.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die Frist hängt vom Programm, vom verfügbaren Budget und von der Vollständigkeit des Dossiers ab. Ziehen Sie eine Förderung nie von Ihrer Liquiditätsplanung ab, bevor sie schriftlich zugesichert ist. Nach der Zusicherung haben Sie zwei Jahre Zeit für die Arbeiten.
- Beträge und Bedingungen: «Programme Bâtiments 2026 — Montants et conditions d'éligibilité», v1.1, Januar 2026, Generaldirektion für Umwelt, Kanton Waadt. Obergrenzen: CHF 200'000 pro M-Massnahme, CHF 100'000 pro IP-Massnahme (Impulsprogramm), Beitrag maximal 50 % der Arbeitskosten. Kein Kauf und keine Arbeiten vor der schriftlichen Zusicherung.
- Hilfe S04 «Solaire photovoltaïque & Patrimoine»: vd.ch — Leistung S04. Nicht kumulierbar mit dem Solarbonus von M-01.
- Bonus CHF 100/m²: Das gesamte Bauteil muss U ≤ 0,15 W/m²K erreichen und die Photovoltaikfläche mindestens 50 % der gut besonnten Dach- oder Fassadenflächen decken; gilt nicht für erdberührte Bauteile tiefer als 2 m.
Weitere Referenzen: Förderportal des Kantons Waadt · Pronovo — Einmalvergütung · Gesuchsportal Gebäudeprogramm Waadt.
Inhalt geprüft am 22. Juli 2026 auf Basis der oben genannten offiziellen Dokumente. Die Beträge sind Richtwerte, keine Zusagen: Über Berechtigung, Höhe und Auszahlung entscheiden allein die zuständigen Behörden. Fördersätze und Budgets können sich im Jahresverlauf ändern.
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