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Kanton Wallis · Ratgeber 2026 · geprüft am 22. Juli 2026

Energieförderungen im Kanton Wallis 2026

Das Wallis wendet 2026 die Tarife seiner geltenden kantonalen Direktive an: einige der klarsten Pauschalen der Romandie für Wärmepumpen und CHF 70/m² für die Dämmung. Photovoltaik bleibt eidgenössisch, über Pronovo.

Was das Walliser Gebäudeprogramm 2026 zahlt1

Wärmepumpe Luft/Wasser, Einfamilienhaus — Massnahme M-05

CHF9'000

Wärmepumpe Sole/Wasser oder Wasser/Wasser, Einfamilienhaus — Massnahme M-06

CHF13'000

Dämmung der Gebäudehülle — Massnahme M-01

CHF70/m²

Welche Förderung für Ihr Projekt?

Von Abelarti verlegte Solarmodule auf einem Schindeldach in Champéry, Kanton Wallis

Photovoltaik

Keine kantonale Förderung für private Photovoltaik: Es gilt die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, beantragt nach der Inbetriebnahme.

Bin ich förderberechtigt? →
LG THERMA V R290 Monobloc — pompe à chaleur air-eau

Wärmepumpe

Klare Pauschalen fürs Einfamilienhaus: CHF 9'000 bei Luft/Wasser, CHF 13'000 bei Sole/Wasser oder Wasser/Wasser — beim Ersatz einer fossilen oder Elektroheizung.

Bin ich förderberechtigt? →
Panneaux isolants swisspor en entrepôt, prêts pour la livraison

Wärmedämmung

CHF 70/m² gedämmtes Bauteil (Fassade, Dach, Wand, Boden), für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000, begrenzt auf 30 % der Investition.

Bin ich förderberechtigt? →

Photovoltaik: die Einmalvergütung von Pronovo

Das Walliser Gebäudeprogramm enthält keine Photovoltaik-Massnahme: «Die Fördergesuche für Photovoltaikanlagen sind bei Pronovo einzureichen», hält der Kanton fest2. Die eidgenössische Einmalvergütung wird für Anlagen unter 100 kWp nach der Inbetriebnahme beantragt.

In der Höhe profitiert Walliser Photovoltaik von aussergewöhnlicher Sonneneinstrahlung und der winterlichen Schneereflexion — ein Faktor, den wir in die Dimensionierung einrechnen. Unser Photovoltaik-Angebot entdecken.

Schindeldach mit von Abelarti installierten Photovoltaikmodulen in Champéry

Abelarti-Installation — Champéry, Kanton Wallis.

Wärmepumpe: CHF 9'000 oder 13'000 als Pauschale

Für ein Einfamilienhaus sieht die Walliser Direktive Pauschalen vor1:

  • Luft/Wasser (M-05): CHF 9'000, begrenzt auf 40 % der Gesamtinvestition.
  • Sole/Wasser oder Wasser/Wasser (M-06): CHF 13'000, gleiche Obergrenze; Bohrung durch zertifizierte Firma obligatorisch.

Zentrale Bedingungen: Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder fest installierten Elektroheizung; die Wärmepumpe deckt Heizung und Warmwasser allein; Wärmepumpen-Systemmodul bis 15 kW; Dimensionierung nach SIA 384/2. Die Arbeiten dürfen erst nach der E-Mail-Bestätigung der Einreichung beginnen — auf eigenes Risiko bis zur formellen Verfügung.

Unsere R290-Luft/Wasser-Wärmepumpen ansehen.

LG THERMA V R290 Monobloc — unité extérieure

LG THERMA V R290 Monobloc — offizielles LG-Bild. Funktioniert bis −28 °C: in Berglagen ein entscheidendes Kriterium.

Dämmung: CHF 70/m², Einheitstarif

Die Walliser Massnahme M-01 zahlt CHF 70 pro m² gedämmtes Bauteil — Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich1.

  • Baubewilligung vor 2000; nur bereits beheizte Gebäudeteile.
  • U ≤ 0,20 W/m²K nach den Arbeiten (0,25 für erdberührte Bauteile tiefer als 2 m); Verbesserung um mindestens 0,07 W/m²K.
  • Obergrenze: 30 % der Investition; GEAK Plus ab 142 m² gedämmter Fläche; Fenster allein nicht förderfähig.
  • Minimum: Projekte mit weniger als CHF 3'000 Beitrag werden nicht berücksichtigt.

Unsere Dämmlösungen entdecken.

Isolants swisspor en entrepôt avec camion de livraison

swisspor-Dämmstoffe — offizielles swisspor-Bild. In den Bergen zählt jedes Zehntel U-Wert doppelt.

Batterie de stockage Sigenergy installée par Abelarti à Mont-sur-Rolle, canton de Vaud

Sigenergy-Batteriespeicher — Abelarti-Installation in Mont-sur-Rolle (VD).

Ihr Fördergesuch in 4 Schritten

Berechtigung und Schätzung

Wir identifizieren die anwendbaren Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge — mit klarer Trennung zwischen bestätigten Beträgen und Schätzungen.

Technischer Termin

Ein Techniker prüft Gebäude, Leistung, Flächen und die für das Gesuch nötigen Unterlagen.

Einreichung zum richtigen Zeitpunkt

Vor Baubeginn für die kantonalen Massnahmen, nach Inbetriebnahme für die Einmalvergütung von Pronovo.

Begleitung bis zur Auszahlung

Rechnungen, Nachweise, Abschlussmeldung: Wir begleiten das Dossier bis zur effektiven Zahlung.

Zwei Ergänzungen, die Sie nicht vergessen sollten

Gemeindebeiträge

Mehrere Gemeinden des Kantons — etwa Sion, Martigny, Sierre, Monthey — gewähren ergänzende Energie- oder Sanierungsbeiträge. Beträge, Fristen und Budgets variieren: Vor der Finanzierungsplanung braucht es eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde. Wir klären Ihre Gemeinde vor der Offerte ab.

Steuerabzüge

Energiesparmassnahmen sind für Privatpersonen grundsätzlich abzugsfähig — massgeblich ist aber nur der Anteil, der nach Abzug der Förderbeiträge bei Ihnen verbleibt. Die genaue Situation klärt die kantonale Steuerverwaltung; wir liefern die nötigen Belege.

Abelarti im Kanton Wallis

Vom Chablais bis ins Mittelwallis sind unsere Teams regelmässig im Kanton unterwegs — das Foto dieser Seite stammt von unserer Baustelle in Champéry. Klare kantonale Pauschalen, Rekord-Sonneneinstrahlung: Das Wallis ist eines der besten Gebiete der Schweiz für Solarenergie und Wärmepumpen.

Sind Ihre Arbeiten 2026 förderberechtigt?

Wir identifizieren die an Ihrer Adresse anwendbaren Programme, beziffern die Beiträge in der Offerte und reichen jedes Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein.

Förderberechtigung prüfen

Förderungen Wallis 2026: die wichtigsten Antworten

Fördert das Wallis Photovoltaikanlagen direkt?

Nein. Das Walliser Gebäudeprogramm enthält keine Photovoltaik-Massnahme: Die Förderung läuft über die eidgenössische Einmalvergütung, die nach der Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt wird.

Muss das Gesuch vor oder nach den Arbeiten eingereicht werden?

Zwingend vorher: Gesuche für bereits begonnene Arbeiten werden abgelehnt. Die Arbeiten dürfen ab Erhalt der E-Mail-Bestätigung der Einreichung beginnen — auf eigenes Risiko bis zur formellen Verfügung, die danach 24 Monate gültig ist.

Ist die Pauschale von CHF 9'000 für jede Wärmepumpe garantiert?

Die Pauschale M-05 gilt für Einfamilienhäuser, im Rahmen von 40 % der Gesamtinvestition und nur beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder fest installierten Elektroheizung. Die Wärmepumpe muss Heizung und Warmwasser allein decken.

Wird ein Batteriespeicher im Wallis gefördert?

Das Walliser Gebäudeprogramm sieht keinen Beitrag für private Batteriespeicher vor. Ein allfälliger Gemeindebeitrag wird an der Projektadresse geprüft — unsere Speicherlösungen ansehen.

Sind Zweitwohnungen förderberechtigt?

Die Walliser Direktive beschränkt die Massnahmen nicht auf Hauptwohnsitze, aber jedes Dossier wird nach seinen eigenen Bedingungen geprüft. Wir bestätigen Ihre Berechtigung bei der kostenlosen Analyse.

Kann Abelarti das Fördergesuch für mich übernehmen?

Ja. Wir prüfen die Berechtigung, bereiten die Unterlagen vor, reichen das Gesuch ein oder begleiten die Einreichung und verfolgen die Abschlussnachweise bis zur Auszahlung. Das gehört zu unserer Begleitung — sprechen Sie mit einem Berater.

Offizielle Quellen und Hinweise
  1. Beträge und Bedingungen: Direktive zu den Energieförderprogrammen im Kanton Wallis (PrgEN-VS, v1.4) — 2026 geltende Tarife. M-05: CHF 9'000 (max. 40 %); M-06: CHF 13'000 (max. 40 %); M-01: CHF 70/m² (max. 30 %); Minimum CHF 3'000 pro Gesuch.
  2. Photovoltaik: vs.ch — Solarenergie: Photovoltaik-Gesuche sind bei Pronovo einzureichen (eidgenössische Einmalvergütung).

Weitere Referenzen: vs.ch — Finanzhilfen · Gesuchsportal Gebäudeprogramm Wallis · Pronovo — Einmalvergütung.

Inhalt geprüft am 22. Juli 2026 auf Basis der oben genannten offiziellen Dokumente. Die Beträge sind Richtwerte, keine Zusagen: Über Berechtigung, Höhe und Auszahlung entscheiden allein die zuständigen Behörden. Fördersätze und Budgets können sich im Jahresverlauf ändern.

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Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich damit einverstanden, von Abelarti kontaktiert zu werden. Ihre Daten bleiben vertraulich.