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Ratgeber Wallis 2026 · geprüft am

Energieförderungen im Kanton Wallis 2026

Beträge 2026 anhand der kantonalen Richtlinie geprüft, dazu Bedingungen und die richtige Reihenfolge — und eine kostenlose Abklärung der Beiträge Ihrer Gemeinde.

  • Fördergesuch durch uns vorbereitet
  • Beträge in der Offerte beziffert, vor der Unterschrift
  • Mitglied von Swissolar
Schindeldach mit von Abelarti installierten Photovoltaikmodulen in Champéry
Abelarti-Installation — Champéry, Kanton Wallis.

KURZ GESAGT

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Das Wallis wendet 2026 die Tarife seiner kantonalen Richtlinie PrgEN-VS 2025 an: feste Pauschalen für Wärmepumpen und CHF 70/m² für die Dämmung. Photovoltaik bleibt eidgenössisch, über Pronovo.

Offizielle Eckwerte, geprüft am 2. Oktober 2026. Details und Bedingungen folgen weiter unten.

Wärmepumpe
CHF 9'000 (Luft/Wasser) oder CHF 13'000 (Sole/Wasser, Wasser/Wasser) für ein Einfamilienhaus, beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder fest installierten Elektroheizung — höchstens 40 % der Investition.
Dämmung
CHF 70/m² gedämmtes Bauteil, für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000 — höchstens 30 %.
Photovoltaik
Kein kantonaler Beitrag; eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, beantragt nach der Inbetriebnahme.
Batterie
Kein kantonaler Beitrag.
Fenster
Kein Beitrag für den reinen Ersatz (M-01); sie können in einer Gesamtsanierung (M-10) mitzählen.
Reihenfolge
Kantonales Gesuch vor jedem Baubeginn; zahlen mehrere Stellen Beiträge, ist das Total auf 50 % der Investition begrenzt.1

BETRÄGE 2026

Was das Walliser Gebäudeprogramm 2026 zahlt1

Beträge des kantonalen Programms, geprüft am offiziellen Dokument. Die Bedingungen jeder Förderung finden Sie weiter unten.

01 · PHOTOVOLTAIK

Förderung Photovoltaik im Wallis: die Einmalvergütung von Pronovo

Kein kantonaler Beitrag 2026

Das Walliser Gebäudeprogramm enthält keine Photovoltaik-Massnahme: «Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen müssen bei Pronovo eingereicht werden», hält der Kanton fest2. Die eidgenössische Einmalvergütung wird für Anlagen unter 100 kWp nach der Inbetriebnahme beantragt.

Solarthermie (Kollektoren für Warmwasser) wird dagegen vom kantonalen Programm gefördert: Massnahme M-08, CHF 1'200 + CHF 650 pro kW, für Gebäude, die vor 2016 bestanden, höchstens 40 %1.

In der Höhe beeinflussen Sonneneinstrahlung und winterliche Schneereflexion den Ertrag — ein Faktor, den wir in die Dimensionierung einrechnen. Unser Photovoltaik-Angebot entdecken.

Von Abelarti verlegte Solarmodule auf einem Schindeldach in Champéry, Tal im Hintergrund
Abelarti-Installation — Champéry, Kanton Wallis.

02 · BATTERIESPEICHER

Batteriespeicher im Wallis: kein kantonaler Beitrag

Kein kantonaler Beitrag 2026

Das Walliser Programm enthält keine Massnahme für private Batteriespeicher1. Ein allfälliger Gemeindebeitrag wird an der Projektadresse geprüft: Wir klären ihn anhand Ihrer PLZ ab.

Unsere Speicherlösungen ansehen.

Von Abelarti installierter Sigenergy-Batteriespeicher in Champéry
Abelarti-Installation — Sigenergy-Batterie, Champéry (VS).

03 · WÄRMEPUMPE

Förderung Wärmepumpe im Wallis: CHF 9'000 oder 13'000 beim Ersatz einer fossilen oder Elektroheizung

Für ein Einfamilienhaus, das eine Öl-, Erdgas- oder fest installierte Elektroheizung ersetzt, sieht die Walliser Richtlinie Pauschalen vor1:

  • Luft/Wasser (M-05): CHF 9'000, begrenzt auf 40 % der Gesamtinvestition.
  • Sole/Wasser oder Wasser/Wasser (M-06): CHF 13'000, gleiche Obergrenze; Bohrung durch eine zertifizierte Firma, sonst Bohrprotokoll eines Geologen (SIA 384/6) vor jeder Auszahlung.

War das Gebäude mit Elektroradiatoren oder dezentralen Öfen beheizt, wird die allererste hydraulische Wärmeverteilung separat gefördert (IP-19): CHF 15'000 bis 250 m² EBF, CHF 60/m² darüber — sofern alle dezentralen Heizungen ersetzt werden1.

Zentrale Bedingungen: Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder fest installierten Elektroheizung; die Wärmepumpe deckt grundsätzlich den gesamten Wärmebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser (ausser einem erneuerbaren Rest); Wärmepumpen-Systemmodul bis 15 kW; Dimensionierung nach SIA 384/2; Messung von Stromverbrauch und Wärmeproduktion (kWh). Die Arbeiten dürfen erst nach der E-Mail-Bestätigung der Einreichung beginnen — auf eigenes Risiko bis zur formellen Verfügung.

Unsere R290-Luft/Wasser-Wärmepumpen ansehen.

Illustration: Luft/Wasser-Wärmepumpe vor einem Walliser Chalet in Commeire
Illustration — Luft/Wasser-Wärmepumpe vor einem Walliser Chalet (Foto: Commeire, VS; Gerät eingefügt).

04 · DÄMMUNG

Förderung Dämmung im Wallis: CHF 70/m²

Die Walliser Massnahme M-01 zahlt CHF 70 pro m² gedämmtes Bauteil — Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich1.

  • Baubewilligung vor 2000; nur bereits beheizte Gebäudeteile.
  • U ≤ 0,20 W/m²K nach den Arbeiten (0,25 für erdberührte Bauteile tiefer als 2 m); Verbesserung um mindestens 0,07 W/m²K.
  • Obergrenze: 30 % der Investition; GEAK Plus bei mehr als 142 m² gedämmter Gebäudehülle.
  • Nicht gefördert: der Ersatz von Fenstern und Türen sowie die Dämmung gegen unbeheizte Räume (Estrichboden, Kellerdecke).
  • Minimum: Projekte mit weniger als CHF 3'000 Beitrag werden nicht berücksichtigt.

Unsere Dämmlösungen entdecken.

Illustration: Schnitt durch ein renoviertes Chalet mit sichtbaren Dämmschichten
Illustration — Schnitt durch eine gedämmte Fassade und ein gedämmtes Dach. In Berglagen dauert die Heizsaison länger: Die Dämmung zählt dort umso mehr.

05 · FENSTER

Fenster im Wallis: kein Beitrag für den reinen Ersatz

Kein Beitrag für den reinen Ersatz

Die Dämmmassnahme M-01 fördert den Ersatz von Fenstern und Türen nicht1. Neue Fenster können jedoch zur Verbesserung der GEAK-Klasse beitragen, die die Massnahme für Gesamtsanierungen (M-10) verlangt; deren strengere Bedingungen werden am Dossier geprüft.

Illustration: grosses modernes Fenster im Wohnraum eines renovierten Chalets mit Blick auf die Alpen
Illustration — modernes Fenster in einem renovierten Chalet.

VORGEHEN

In welcher Reihenfolge?

Ein kantonaler Beitrag wird vor Baubeginn beantragt, die Einmalvergütung von Pronovo nach der Inbetriebnahme.

  1. 01

    Abklärung

    Wir ermitteln die an Ihrer Adresse anwendbaren Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge.

  2. 02

    Kantonales Gesuch

    Das kantonale Gesuch wird vor jedem Baubeginn eingereicht.

  3. 03

    Okay des Kantons

    Die Arbeiten beginnen erst mit dem Okay des Kantons: Eingangsbestätigung oder Verfügung, je nach Programm.

  4. 04

    Arbeiten und Inbetriebnahme

    Installation, danach Nachweise und Abschlussunterlagen.

  5. 05

    Pronovo und Auszahlung

    Die Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme beantragt; wir begleiten jedes Dossier bis zur Auszahlung.

Im Wallis dürfen die Arbeiten ab Erhalt der E-Mail beginnen, die die Einreichung des Gesuchs bestätigt — auf eigenes Risiko bis zur formellen Verfügung, die 24 Monate gültig ist. Ein Gesuch für bereits begonnene Arbeiten wird abgelehnt.1

Illustration: Walliser Chalet mit Solardach über dem Rhonetal
Illustration — Walliser Chalet über dem Rhonetal.

KUMULIERUNG

Vier Quellen, unter Bedingungen kumulierbar

Jede Förderung hat ihr eigenes Gesuch und ihren eigenen Zeitpunkt. Wir koordinieren sie.

01

Bund — Pronovo

Einmalvergütung für Photovoltaik, beantragt nach der Inbetriebnahme. Betrag gemäss offiziellem Tarifrechner von Pronovo.

02

Kanton — Gebäudeprogramm

Wärmepumpe, Dämmung: Gesuch vor Baubeginn, Beträge siehe oben.

03

Gemeinde

Einzelne Gemeinden gewähren ergänzende Beiträge — Beträge, Fristen und Budgets variieren: Es braucht eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde. Wir klären Ihre Gemeinde vor der Offerte ab.

04

Steuern

Energiesparmassnahmen sind für Privatpersonen grundsätzlich abzugsfähig; die steuerliche Behandlung der Förderbeiträge ist je nach Kanton verschieden. Die genaue Situation klärt die kantonale Steuerverwaltung; wir liefern die Belege.

KOSTENLOSE ABKLÄRUNG

Ihre Förderungen,
geprüft für
Ihre Adresse.

Geben Sie Ihre PLZ an: Wir prüfen die Beiträge des Kantons (Wallis) und Ihrer Gemeinde, danach ruft Sie ein Berater mit den für Ihr Projekt anwendbaren Beträgen zurück.

Kostenlose Abklärung. Unverbindlich.
IHRE FÖRDERUNGEN 2026 Etwa 2 Min.
Ihr Projekt und Ihre Kontaktdaten

Unverbindlich. Wir melden uns telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp. Ihre Daten bleiben vertraulich.

Ein echter Mensch. Eine schnelle Antwort.Ein Abelarti-Berater meldet sich innerhalb eines Werktags.

Beratung, die sich nach Ihnen richtet.Beträge in der Offerte beziffert, vor der Unterschrift — bestätigte Beiträge klar getrennt von Schätzungen.

Ein Schweizer Team, nah bei Ihnen.Mit Sitz in Bussigny. Projekte in der ganzen Schweiz.

Lieber telefonieren? +41 21 807 23 24

UNSERE BEGLEITUNG

Das Gesuch übernehmen wir.

Inbegriffen in unserer Begleitung, vom ersten Kontakt bis zur Auszahlung.

01

Berechtigung vor der Offerte geprüft

Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge ermittelt; bestätigte Beträge getrennt von Schätzungen.

02

Jedes Gesuch zum richtigen Zeitpunkt

Vor Baubeginn für den Kanton, nach der Inbetriebnahme für Pronovo.

03

Begleitung bis zur Auszahlung

Rechnungen, Nachweise, Abschlussmeldung: Wir begleiten das Dossier bis zur Zahlung.

Unsere Teams sind in allen Gemeinden des Kantons unterwegs — vom Chablais (Monthey) bis Martigny, Sion (Sitten) und Sierre (Siders). Das Foto oben auf dieser Seite stammt von unserer Baustelle in Champéry.

So wählen Sie den richtigen Installateur

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Aktualisiert am 2. Oktober 2026.

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Offizielle Quellen und Hinweise

  1. Beträge und Bedingungen: Richtlinie über die Energieförderprogramme 2025 im Kanton Wallis (PrgEN-VS 2025, 9. Dezember 2024) — die aktuellste vom Kanton publizierte Richtlinie (Stand: 2. Oktober 2026). M-05: CHF 9'000 (max. 40 %); M-06: CHF 13'000 (max. 40 %); M-01: CHF 70/m² (max. 30 %); Minimum CHF 3'000 pro Gesuch; zahlen mehrere Stellen Beiträge, ist das Total auf 50 % der Investition begrenzt; der ausbezahlte Beitrag ist steuerbares Einkommen.
  2. Photovoltaik: vs.ch — Finanzhilfen: Photovoltaik-Gesuche sind bei Pronovo einzureichen (eidgenössische Einmalvergütung).

Weitere Referenzen: vs.ch — Finanzhilfen · Gesuchsportal Gebäudeprogramm Wallis · Pronovo — Einmalvergütung.

Inhalt geprüft am 2. Oktober 2026 auf Basis der oben genannten offiziellen Dokumente. Die Beträge sind Richtwerte, keine Zusagen: Über Berechtigung, Höhe und Auszahlung entscheiden allein die zuständigen Behörden. Fördersätze und Budgets können sich im Jahresverlauf ändern.