Was der GEnergie-Tarif 2026 in Genf zahlt1
Wärmedämmung, U ≤ 0,20 W/m²K nach den Arbeiten — Massnahme M-01
CHF140/m²
Wärmepumpe Luft/Wasser (M-05) — Basis, + CHF 400 pro kW
CHF3'000
Wärmepumpe mit Erdsonde (M-06) — Basis, + CHF 800 pro kW
CHF3'000
Welche Förderung für Ihr Projekt?
Photovoltaik
Keine kantonale Förderung: eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, nach Inbetriebnahme. In Genf kommt die SIG-Solarprämie dazu (25 % der EIV unter 30 kWp).
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmepumpe
CHF 3'000 + 400/kW bei Luft/Wasser, CHF 3'000 + 800/kW bei Geothermie — nur beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung.
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmedämmung
CHF 140/m² gedämmte Bauteilfläche (Fassade, Dach, Wand, Boden) für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000 — bei einer Gesamtsanierung bemisst sich der Beitrag an der ganzen beheizten Fläche.
Bin ich förderberechtigt? →Photovoltaik: Pronovo, ergänzt durch SIG-Prämien
Der kantonale GEnergie-Tarif 2026 enthält keine Photovoltaik-Massnahme: Die Basisförderung bleibt die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, beantragt nach der Inbetriebnahme für Anlagen unter 100 kWp.
- SIG-Solarprämie2: 25 % der eidgenössischen Einmalvergütung für neue Anlagen von 2 bis unter 30 kWp, die nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen und von Pronovo zertifiziert wurden (15 % von 30 bis 100 kWp) — eine Prämie des Energieversorgers SIG, keine kantonale Förderung.
- SIG-Batterieprämie: CHF 130 pro kWh, begrenzt auf die ersten 15 kWh, für einen Speicher unter 50 kWh, der mit einer Solaranlage gekoppelt ist — kumulierbar mit der Solarprämie.
Wir dimensionieren die Anlage, reichen das Pronovo-Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein und beziffern die SIG-Prämien in der Offerte. Unser Photovoltaik-Angebot entdecken.
Siehe auch: unsere Seite zur Solaranlagen-Installation — Genf →
Abelarti-Installation in der Romandie.
Wärmepumpe: CHF 3'000 Basis plus Leistung
Der GEnergie-Tarif 2026 fördert den Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder fest installierten Elektroheizung1:
- Luft/Wasser (M-05): CHF 3'000 + CHF 400 pro kW — Beispiel für 10 kW: CHF 7'000 gemäss Formel. Bonus von CHF 1'000 für einen zertifizierten Wärmezähler.
- Sole/Wasser mit Erdsonde oder Wasser/Wasser (M-06): CHF 3'000 + CHF 800 pro kW, gleicher Zählerbonus.
Zentrale Bedingungen: Wärmepumpen-Systemmodul obligatorisch unter 15 kW, geförderte Leistung auf 50 W/m² begrenzt, Gebäude ausserhalb der strukturierenden Fernwärmezonen (oder mit Ausnahmebewilligung), Beitrag maximal 50 % der Kosten. Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor Baubeginn beim OCEN eingehen.
LG THERMA V R290 Monobloc — offizielles LG-Bild. Die Beträge M-05/M-06 sind leistungsabhängige Formeln, keine Pauschalen.
Dämmung: CHF 140/m² pro gedämmtes Bauteil
Die Genfer Massnahme M-01 zahlt1:
| Fassade, Dach, Wand und Boden — U < 0,20 W/m²K nach den Arbeiten | CHF 140/m² |
| Erdberührte Wände und Böden tiefer als 2 m — U < 0,25 W/m²K | CHF 80/m² |
| Bonus für integrierte Solarkollektoren auf geschütztem Gebäude | + CHF 40/m² |
Bedingungen: Baubewilligung vor 2000, U-Wert-Verbesserung um mindestens 0,07 W/m²K, GEAK Plus obligatorisch ab CHF 10'000 Beitrag, nicht kumulierbar mit den Massnahmen M-10 bis M-13. Unsere Dämmlösungen entdecken.
swisspor-Dämmstoffe — offizielles swisspor-Bild. Bei CHF 140/m² entsprechen 100 gedämmte m² einem Richtwert von CHF 14'000.
Gesamtsanierung: Förderung auf die ganze beheizte Fläche
Über die Einzelmassnahmen hinaus fördert der GEnergie-Tarif 2026 die Gesamtsanierung eines Gebäudes — Hülle und Haustechnik zusammen. Die Beträge werden pro m² Energiebezugsfläche (EBF, französisch SRE) berechnet, also pro m² beheizter Fläche1:
| Einfamilienhaus — Standard HPE-Rénovation (M-11 MuKEn, M-12 Minergie®, M-13 GEAK® C/B), pro m² EBF | CHF 390 |
| Einfamilienhaus — Standard THPE-Rénovation (M-11 MuKEn, M-12 Minergie®-P, M-13 GEAK® B/A), pro m² EBF | CHF 470 |
| Mehrfamilienhaus — HPE / THPE-Rénovation, pro m² EBF | CHF 210 / 270 |
| Einfamilienhaus — GEAK®-Klasse um 2 / 3 / 4 und mehr Klassen verbessert (M-10), pro m² EBF | CHF 150 / 230 / 390 |
| Mehrfamilienhaus — gleiche GEAK®-Verbesserung (M-10), pro m² EBF | CHF 90 / 140 / 210 |
Bedingungen: Baubewilligung spätestens am 1. Januar 2000 rechtskräftig; Baubewilligung HPE-Réno oder THPE-Réno (M-11 bis M-13) bzw. GEAK® und GEAK® Plus (M-10) für die Verfügung erforderlich; nicht kumulierbar mit den Einzelmassnahmen M-01 bis M-09. Die allgemeinen Regeln gelten weiter: Gesuch mindestens 14 Tage vor Baubeginn beim OCEN eingegangen, Beitrag grundsätzlich höchstens 50 % der Kosten.
Auch in Etappen: Wer in mehreren Etappen saniert (Massnahmen M-01 bis M-09) und am Ende einen HPE- oder THPE-Standard erreicht, kann den Bonus M-15 beantragen. Er ergänzt die bereits erhaltenen Beiträge bis zum entsprechenden HPE- oder THPE-Betrag. Das Gesuch wird zusammen mit jenem der letzten Etappe eingereicht.
Richtwert gemäss Formel: Einfamilienhaus mit 180 m² EBF, saniert auf THPE-Standard → 180 × CHF 470 = CHF 84'600, im Rahmen von 50 % der Arbeitskosten.
Bevor Sie einen Heizkessel ersetzen, lohnt es sich deshalb, das Gebäude als Ganzes zu betrachten — Hülle, Heizung und Solar —, um den Zielstandard und die Reihenfolge der Arbeiten festzulegen. Wir helfen Ihnen, die anwendbaren Massnahmen zu identifizieren: Dämmung · Wärmepumpe · Photovoltaik.
IDC: Die Grenzwerte werden ab 2027 strenger
Der Wärmeindex IDC (indice de dépense de chaleur) misst den Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser pro m². Das Genfer Energiereglement legt folgende Pflichten fest3:
- IDC von 125 bis 222 kWh/m²·Jahr: Energieaudit und Optimierungsmassnahmen.
- IDC über 222 kWh/m²·Jahr: energetische Sanierung obligatorisch.
- Ab 2027: Sanierungspflicht bereits ab 180 kWh/m²·Jahr.
- Ab 2031: Grenzwert gesenkt auf 153 kWh/m²·Jahr.
Auch Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser (weniger als 5 Wärmebezüger) sind betroffen: Die Eigentümer müssen den IDC ihres Gebäudes ermitteln, mit einem eigenen Zeitplan für diese Kategorie.
HPE / THPE: Steuern und Finanzierung
Ein auf HPE- oder THPE-Standard saniertes Gebäude kann während 20 Jahren von der ergänzenden Liegenschaftssteuer (impôt immobilier complémentaire) befreit werden — mit Konformitätsbescheinigung des OCEN, sofern das Baugesuch nach dem 5. August 2010 eingereicht wurde. Die Bescheinigung ist seit dem 1. September 2026 gebührenpflichtig (CHF 200 online)4.
Ergänzend zu den Förderbeiträgen sieht der Kanton eine Staatsbürgschaft und, wenn keine Bankfinanzierung möglich ist, ein kantonales Darlehen (höchstens 10 Jahre) vor. Das im Juli 2026 verabschiedete Reglement ergänzt erhöhte Förderbeiträge, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Eigentümers nicht ausreicht — nützlich besonders im Stockwerkeigentum. Prüfung im Einzelfall5.
Sigenergy-Batteriespeicher — Abelarti-Installation in Mont-sur-Rolle (VD).
Ihr Fördergesuch in 4 Schritten
Berechtigung und Schätzung
Wir identifizieren die anwendbaren Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge — mit klarer Trennung zwischen bestätigten Beträgen und Schätzungen.
Technischer Termin
Ein Techniker prüft Gebäude, Leistung, Flächen und die für das Gesuch nötigen Unterlagen.
Einreichung zum richtigen Zeitpunkt
Vor Baubeginn für die kantonalen Massnahmen, nach Inbetriebnahme für die Einmalvergütung von Pronovo.
Begleitung bis zur Auszahlung
Rechnungen, Nachweise, Abschlussmeldung: Wir begleiten das Dossier bis zur effektiven Zahlung.
Zwei Ergänzungen, die Sie nicht vergessen sollten
Gemeindebeiträge
Mehrere Gemeinden des Kantons — etwa Genève, Carouge, Lancy, Meyrin — gewähren ergänzende Energie- oder Sanierungsbeiträge. Beträge, Fristen und Budgets variieren: Vor der Finanzierungsplanung braucht es eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde. Wir klären Ihre Gemeinde vor der Offerte ab.
Steuerabzüge
Energiesparmassnahmen sind für Privatpersonen grundsätzlich abzugsfähig — massgeblich ist aber nur der Anteil, der nach Abzug der Förderbeiträge bei Ihnen verbleibt. Die genaue Situation klärt die kantonale Steuerverwaltung; wir liefern die nötigen Belege.
Sind Ihre Arbeiten 2026 förderberechtigt?
Wir identifizieren die an Ihrer Adresse anwendbaren Programme, beziffern die Beiträge in der Offerte und reichen jedes Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein.
Förderberechtigung prüfenFörderungen Genf 2026: die wichtigsten Antworten
Fördert Genf Photovoltaikanlagen direkt?
Nein — der kantonale Tarif 2026 enthält keine Photovoltaik-Massnahme. Die Basisförderung ist die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, ergänzt durch die Solarprämie des Versorgers SIG: 25 % der EIV für Anlagen unter 30 kWp.
Muss das Gesuch vor oder nach den Arbeiten eingereicht werden?
Beim GEnergie-Tarif muss das Gesuch mindestens 14 Tage vor Baubeginn beim OCEN eingehen; die Arbeiten müssen danach innert 24 Monaten abgeschlossen sein. Für Photovoltaik wird das Pronovo-Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht.
Wird ein Batteriespeicher in Genf gefördert?
Nicht vom Kanton. SIG zahlt aber eine Batterieprämie von CHF 130 pro kWh, begrenzt auf die ersten 15 kWh, für einen Speicher unter 50 kWh, der mit einer Solaranlage gekoppelt ist — kumulierbar mit der SIG-Solarprämie. Unsere Speicherlösungen ansehen.
Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?
Nein. Die Massnahmen M-05 und M-06 gelten nur für den Ersatz einer bestehenden Öl-, Erdgas- oder fest installierten Elektroheizung. Auch der Ersatz einer alten Wärmepumpe durch eine neue wird nicht gefördert.
Gibt es eine Obergrenze für die Genfer Beiträge?
Ja: Der Beitrag übersteigt grundsätzlich nicht 50 % der Arbeitskosten, mit einem Minimum von CHF 1'000 pro Projekt. Die Beiträge werden im Rahmen des Jahresbudgets (CHF 80 Millionen 2026) nach dem Prinzip «first come, first served» gewährt.
Was ist der IDC und was ändert sich 2027 in Genf?
Der IDC (indice de dépense de chaleur) misst den Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser pro m². Zwischen 125 und 222 kWh/m²·Jahr verlangt das Genfer Reglement ein Energieaudit und Optimierungsmassnahmen, darüber eine energetische Sanierung. Diese Sanierungspflicht greift ab 2027 bereits ab 180 kWh/m²·Jahr und ab 2031 ab 153 kWh/m²·Jahr.
Wie viel bringt eine HPE- oder THPE-Gesamtsanierung in Genf?
Für ein Einfamilienhaus zahlt der GEnergie-Tarif 2026 CHF 390 pro m² beheizter Fläche (EBF) beim Standard HPE-Rénovation und CHF 470/m² beim Standard THPE-Rénovation; für ein Mehrfamilienhaus CHF 210 bzw. 270/m². Der Beitrag bleibt grundsätzlich auf 50 % der Arbeitskosten begrenzt. Auch eine Sanierung in Etappen kann dank Bonus M-15 davon profitieren. Unter Bedingungen öffnet die HPE/THPE-Bescheinigung des OCEN zudem eine 20-jährige Befreiung von der ergänzenden Liegenschaftssteuer.
Mein Gebäude ist nach 2000 gebaut: Habe ich Anspruch auf Förderbeiträge?
Die Beiträge für die Wärmedämmung (M-01) und die Gesamtsanierung (M-10 bis M-13) sind Gebäuden vorbehalten, deren Baubewilligung vor 2000 rechtskräftig wurde. Der Ersatz einer Öl-, Gas- oder fest installierten Elektroheizung durch eine Wärmepumpe sowie die Solarförderung (Pronovo, SIG-Prämien) sind nicht an dieses Datum gebunden; es gelten andere Bedingungen (bei der Wärmepumpe namentlich: Gebäude ausserhalb der strukturierenden Fernwärmezonen, ausser mit Ausnahmebewilligung).
Kann ich in Etappen sanieren, ohne die Förderung für die Gesamtsanierung zu verlieren?
Ja. Erreichen Ihre Arbeiten in Etappen (Dämmung, Fenster, Heizung …) am Ende einen HPE- oder THPE-Standard, ergänzt der Bonus M-15 die bereits erhaltenen Beiträge bis zum entsprechenden HPE- oder THPE-Betrag. Er wird zusammen mit der letzten Etappe beantragt.
Wer erstellt den GEAK® und die HPE/THPE-Bescheinigung?
Der GEAK® und der Bericht GEAK® Plus werden von einer zertifizierten GEAK®-Fachperson erstellt. Die HPE/THPE-Bescheinigung stellt das OCEN aus (seit dem 1. September 2026 CHF 200 online, CHF 300 auf Papier); unter Bedingungen — namentlich einem nach dem 5. August 2010 eingereichten Baugesuch — eröffnet sie eine 20-jährige Befreiung von der ergänzenden Liegenschaftssteuer. Wir sagen Ihnen bereits beim ersten Gespräch, welche Unterlagen Ihr Projekt benötigt.
Kann Abelarti das Fördergesuch für mich übernehmen?
Ja. Wir prüfen die Berechtigung, bereiten die Unterlagen vor, reichen das Gesuch ein oder begleiten die Einreichung und verfolgen die Abschlussnachweise bis zur Auszahlung. Das gehört zu unserer Begleitung — sprechen Sie mit einem Berater.
- Beträge und Bedingungen: «Barème des subventions» GEnergie 2026, Kantonales Energieamt (OCEN), anwendbar ab 1. Februar 2026 — Massnahmen M-01, M-05, M-06, M-10 bis M-13 und M-15. Gesuch vor Baubeginn eingegangen (≥ 14 Tage); Beitrag grundsätzlich ≤ 50 % der Kosten; Minimum CHF 1'000.
- SIG-Prämien (Solarprämie 25 % der EIV, Anlagen von 2 bis < 30 kWp, von Pronovo nach dem 1.1.2026 zertifiziert; Batterieprämie CHF 130/kWh, begrenzt auf 15 kWh, Speicher < 50 kWh): SIG-Mitteilung vom 4. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 und SIG-Seite «Ma maison solaire». Prämien des Energieversorgers, keine kantonalen Förderungen.
- IDC-Grenzwerte: OCEN, «Un nouveau cadre pour la transition énergétique» — Energiereglement in Kraft seit September 2022, Zeitplan 2022 / 2027 / 2031 (450, 800, 650 und 550 MJ/m²·Jahr, d. h. 125, 222, 180 und 153 kWh/m²·Jahr).
- Befreiung von der ergänzenden Liegenschaftssteuer: ge.ch — HPE/THPE-Bescheinigung; Gebühren ab 1. September 2026: OCEN, 10. Juli 2026 (CHF 200 online, CHF 300 auf Papier).
- Finanzierung: OCEN, 2. Juli 2026 — Ausführungsreglement zum Gesetz über die Finanzierung energetischer Gebäudesanierungen · ge.ch — Darlehen oder Bürgschaft. Es sind keine Beträge publiziert: Prüfung im Einzelfall.
Weitere Referenzen: ge.ch — Energieförderungen · GEnergie 2050 — Massnahmenkatalog · Pronovo — Einmalvergütung.
Inhalt geprüft am 30. September 2026 auf Basis der oben genannten offiziellen Dokumente. Die Beträge sind Richtwerte, keine Zusagen: Über Berechtigung, Höhe und Auszahlung entscheiden allein die zuständigen Behörden. Fördersätze und Budgets können sich im Jahresverlauf ändern.
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