Was der GEnergie-Tarif 2026 in Genf zahlt1
Wärmedämmung, U ≤ 0,20 W/m²K nach den Arbeiten — Massnahme M-01
CHF140/m²
Wärmepumpe Luft/Wasser (M-05) — Basis, + CHF 400 pro kW
CHF3'000
Wärmepumpe mit Erdsonde (M-06) — Basis, + CHF 800 pro kW
CHF3'000
Welche Förderung für Ihr Projekt?
Photovoltaik
Keine kantonale Förderung: eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, nach Inbetriebnahme. In Genf kommt die SIG-Solarprämie dazu (25 % der EIV unter 30 kWp).
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmepumpe
CHF 3'000 + 400/kW bei Luft/Wasser, CHF 3'000 + 800/kW bei Geothermie — nur beim Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung.
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmedämmung
CHF 140/m² — der höchste Dämmtarif der Romandie, für Gebäude mit Baubewilligung vor 2000.
Bin ich förderberechtigt? →Photovoltaik: Pronovo, ergänzt durch SIG-Prämien
Der kantonale GEnergie-Tarif 2026 enthält keine Photovoltaik-Massnahme: Die Basisförderung bleibt die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, beantragt nach der Inbetriebnahme für Anlagen unter 100 kWp.
- SIG-Solarprämie2: 25 % der eidgenössischen Einmalvergütung für Anlagen unter 30 kWp (15 % von 30 bis 100 kWp) — eine Prämie des Energieversorgers SIG, keine kantonale Förderung.
- SIG-Batterieprämie: CHF 130 pro kWh Speicherkapazität (bis 15 kWh), gekoppelt an eine nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommene, Pronovo-zertifizierte Solaranlage.
Wir dimensionieren die Anlage, reichen das Pronovo-Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein und beziffern die SIG-Prämien in der Offerte. Unser Photovoltaik-Angebot entdecken.
Abelarti-Installation in der Romandie.
Wärmepumpe: CHF 3'000 Basis plus Leistung
Der GEnergie-Tarif 2026 fördert den Ersatz einer Öl-, Erdgas- oder fest installierten Elektroheizung1:
- Luft/Wasser (M-05): CHF 3'000 + CHF 400 pro kW — Beispiel für 10 kW: CHF 7'000 gemäss Formel. Bonus von CHF 1'000 für einen zertifizierten Wärmezähler.
- Sole/Wasser mit Erdsonde oder Wasser/Wasser (M-06): CHF 3'000 + CHF 800 pro kW, gleicher Zählerbonus.
Zentrale Bedingungen: Wärmepumpen-Systemmodul obligatorisch unter 15 kW, geförderte Leistung auf 50 W/m² begrenzt, Gebäude ausserhalb der strukturierenden Fernwärmezonen (oder mit Ausnahmebewilligung), Beitrag maximal 50 % der Kosten. Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor Baubeginn beim OCEN eingehen.
LG THERMA V R290 Monobloc — offizielles LG-Bild. Die Beträge M-05/M-06 sind leistungsabhängige Formeln, keine Pauschalen.
Dämmung: CHF 140/m², der grosszügigste Tarif der Romandie
Die Genfer Massnahme M-01 zahlt1:
| Fassade, Dach, Wand und Boden — U < 0,20 W/m²K nach den Arbeiten | CHF 140/m² |
| Erdberührte Wände und Böden tiefer als 2 m — U < 0,25 W/m²K | CHF 80/m² |
| Bonus für integrierte Solarkollektoren auf geschütztem Gebäude | + CHF 40/m² |
Bedingungen: Baubewilligung vor 2000, U-Wert-Verbesserung um mindestens 0,07 W/m²K, GEAK Plus obligatorisch ab CHF 10'000 Beitrag, nicht kumulierbar mit den Massnahmen M-10 bis M-13. Unsere Dämmlösungen entdecken.
swisspor-Dämmstoffe — offizielles swisspor-Bild. Bei CHF 140/m² entsprechen 100 gedämmte m² einem Richtwert von CHF 14'000.
Sigenergy-Batteriespeicher — Abelarti-Installation in Mont-sur-Rolle (VD).
Ihr Fördergesuch in 4 Schritten
Berechtigung und Schätzung
Wir identifizieren die anwendbaren Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge — mit klarer Trennung zwischen bestätigten Beträgen und Schätzungen.
Technischer Termin
Ein Techniker prüft Gebäude, Leistung, Flächen und die für das Gesuch nötigen Unterlagen.
Einreichung zum richtigen Zeitpunkt
Vor Baubeginn für die kantonalen Massnahmen, nach Inbetriebnahme für die Einmalvergütung von Pronovo.
Begleitung bis zur Auszahlung
Rechnungen, Nachweise, Abschlussmeldung: Wir begleiten das Dossier bis zur effektiven Zahlung.
Zwei Ergänzungen, die Sie nicht vergessen sollten
Gemeindebeiträge
Mehrere Gemeinden des Kantons — etwa Genève, Carouge, Lancy, Meyrin — gewähren ergänzende Energie- oder Sanierungsbeiträge. Beträge, Fristen und Budgets variieren: Vor der Finanzierungsplanung braucht es eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde. Wir klären Ihre Gemeinde vor der Offerte ab.
Steuerabzüge
Energiesparmassnahmen sind für Privatpersonen grundsätzlich abzugsfähig — massgeblich ist aber nur der Anteil, der nach Abzug der Förderbeiträge bei Ihnen verbleibt. Die genaue Situation klärt die kantonale Steuerverwaltung; wir liefern die nötigen Belege.
Sind Ihre Arbeiten 2026 förderberechtigt?
Wir identifizieren die an Ihrer Adresse anwendbaren Programme, beziffern die Beiträge in der Offerte und reichen jedes Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein.
Förderberechtigung prüfenFörderungen Genf 2026: die wichtigsten Antworten
Fördert Genf Photovoltaikanlagen direkt?
Nein — der kantonale Tarif 2026 enthält keine Photovoltaik-Massnahme. Die Basisförderung ist die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, ergänzt durch die Solarprämie des Versorgers SIG: 25 % der EIV für Anlagen unter 30 kWp.
Muss das Gesuch vor oder nach den Arbeiten eingereicht werden?
Beim GEnergie-Tarif muss das Gesuch mindestens 14 Tage vor Baubeginn beim OCEN eingehen; die Arbeiten müssen danach innert 24 Monaten abgeschlossen sein. Für Photovoltaik wird das Pronovo-Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht.
Wird ein Batteriespeicher in Genf gefördert?
Nicht vom Kanton. SIG zahlt aber eine Batterieprämie von CHF 130 pro kWh Speicherkapazität (bis 15 kWh), gekoppelt an eine nach dem 1. Januar 2026 Pronovo-zertifizierte Solaranlage — unsere Speicherlösungen ansehen.
Wird eine Wärmepumpe im Neubau gefördert?
Nein. Die Massnahmen M-05 und M-06 gelten nur für den Ersatz einer bestehenden Öl-, Erdgas- oder fest installierten Elektroheizung. Auch der Ersatz einer alten Wärmepumpe durch eine neue wird nicht gefördert.
Gibt es eine Obergrenze für die Genfer Beiträge?
Ja: Der Beitrag übersteigt nie 50 % der Arbeitskosten, mit einem Minimum von CHF 1'000 pro Projekt. Die Beiträge werden im Rahmen des Jahresbudgets (CHF 80 Millionen 2026) nach dem Prinzip «first come, first served» gewährt.
Kann Abelarti das Fördergesuch für mich übernehmen?
Ja. Wir prüfen die Berechtigung, bereiten die Unterlagen vor, reichen das Gesuch ein oder begleiten die Einreichung und verfolgen die Abschlussnachweise bis zur Auszahlung. Das gehört zu unserer Begleitung — sprechen Sie mit einem Berater.
- Beträge und Bedingungen: «Barème des subventions» GEnergie 2026, Kantonales Energieamt (OCEN), anwendbar ab 1. Februar 2026. Gesuch vor Baubeginn eingegangen (≥ 14 Tage); Beitrag ≤ 50 % der Kosten; Minimum CHF 1'000.
- SIG-Prämien (Solarprämie 25 % der EIV < 30 kWp; Batterieprämie CHF 130/kWh ≤ 15 kWh): SIG-Mitteilung vom 4. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026. Prämien des Energieversorgers, keine kantonalen Förderungen.
Weitere Referenzen: ge.ch — Energieförderungen · GEnergie 2050 — Massnahmenkatalog · Pronovo — Einmalvergütung.
Inhalt geprüft am 22. Juli 2026 auf Basis der oben genannten offiziellen Dokumente. Die Beträge sind Richtwerte, keine Zusagen: Über Berechtigung, Höhe und Auszahlung entscheiden allein die zuständigen Behörden. Fördersätze und Budgets können sich im Jahresverlauf ändern.
FR
EN
Deutsch