Was das Berner Förderprogramm Energie 2026 zahlt1
Wärmepumpe Luft/Wasser bis 15 kW — Ersatz einer fossilen oder Elektroheizung
CHF6'000
Wärmepumpe Sole/Wasser oder Wasser/Wasser bis 15 kW
CHF10'000
Erstinstallation einer hydraulischen Wärmeverteilung (EBF < 250 m²)
CHF15'000
Welche Förderung für Ihr Projekt?
Photovoltaik
Keine kantonale Förderung für private Photovoltaik: Es gilt die eidgenössische Einmalvergütung von Pronovo, beantragt nach der Inbetriebnahme.
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmepumpe
CHF 6'000 bei Luft/Wasser, CHF 10'000 bei Geothermie (bis 15 kW) — Pauschalen, die schweizweit zu den höchsten gehören.
Bin ich förderberechtigt? →
Wärmedämmung
Keine Förderung pro m² für ein einzelnes Bauteil: Bern belohnt die Gesamtsanierung — bis CHF 160/m² Energiebezugsfläche je nach GEAK-Klassensprung.
Bin ich förderberechtigt? →Photovoltaik: die Einmalvergütung von Pronovo
Der Kanton Bern zahlt keine kantonale Förderung für private Photovoltaik: Die Unterstützung kommt vom Bund, über die von Pronovo verwaltete Einmalvergütung, beantragt nach der Inbetriebnahme für Anlagen unter 100 kWp2.
Einzelne Gemeinden oder Versorger (zum Beispiel BKW) bieten lokale Ergänzungen — wir prüfen Ihre Gemeinde vor der Offerte. Unser Photovoltaik-Angebot entdecken.
Abelarti-Installation in der Romandie.
Wärmepumpe: CHF 6'000 oder 10'000 als Pauschale
Der offizielle Berner Leitfaden (Ausgabe März 2026) sieht beim Ersatz einer bewilligten Elektro-, Öl- oder Gasheizung vor1:
- Luft/Wasser: CHF 6'000 bis 15 kW — der typische Fall eines Einfamilienhauses; CHF 4'500 + CHF 100/kW darüber.
- Sole/Wasser oder Wasser/Wasser: CHF 10'000 bis 15 kW; CHF 4'800 + CHF 360/kW darüber.
- Erste hydraulische Wärmeverteilung: Zuschlag von CHF 15'000 (EBF unter 250 m²) — wertvoll beim Ersatz von Elektro-Direktheizungen.
Zentrale Bedingungen: Beitrag auf 35 % der anrechenbaren Kosten begrenzt; Leistung mit maximal 50 W/m² angerechnet; alte Heizung vollständig demontiert; Wärmepumpen-Systemmodul bis 15 kW (Zertifikat vom Kanton übernommen); GEAK nach den Arbeiten. Nach Baubeginn eingereichte Gesuche sind unzulässig.
LG THERMA V R290 Monobloc — offizielles LG-Bild.
Dämmung: Bern belohnt die Gesamtsanierung
Berner Besonderheit: Seit 2021 zahlt der Kanton keine m²-Beiträge mehr für einzeln gedämmte Bauteile. Die Dämmung wird im Rahmen einer Gesamtsanierung gefördert1:
| GEAK-Sanierung, Sprung um 2 Klassen (Einfamilienhaus) | CHF 70/m² EBF |
| Sprung um 4 Klassen | CHF 110/m² EBF |
| Sprung um 6 Klassen | CHF 160/m² EBF |
| Hüllen-Bonus: Endklasse A / B / C | + CHF 90 / 70 / 50 pro m² EBF |
| Minergie- / Minergie-P- / Minergie-A-Sanierung | CHF 160 / 180 / 200 pro m² EBF |
Bedingungen: Baubewilligung vor 2000 und nach der Sanierung keine Öl-, Gas- oder Elektroheizung mehr. Eine gut geplante Hüllenstrategie kann so mehr einbringen als ein klassischer m²-Tarif. Unsere Dämmlösungen entdecken.
swisspor-Dämmstoffe — offizielles swisspor-Bild. In Bern zahlt sich der GEAK-Klassensprung aus.
Sigenergy-Batteriespeicher — Abelarti-Installation in Mont-sur-Rolle (VD).
Ihr Fördergesuch in 4 Schritten
Berechtigung und Schätzung
Wir identifizieren die anwendbaren Bundes-, Kantons- und Gemeindebeiträge — mit klarer Trennung zwischen bestätigten Beträgen und Schätzungen.
Technischer Termin
Ein Techniker prüft Gebäude, Leistung, Flächen und die für das Gesuch nötigen Unterlagen.
Einreichung zum richtigen Zeitpunkt
Vor Baubeginn für die kantonalen Massnahmen, nach Inbetriebnahme für die Einmalvergütung von Pronovo.
Begleitung bis zur Auszahlung
Rechnungen, Nachweise, Abschlussmeldung: Wir begleiten das Dossier bis zur effektiven Zahlung.
Zwei Ergänzungen, die Sie nicht vergessen sollten
Gemeindebeiträge
Mehrere Gemeinden des Kantons — etwa Moutier, Saint-Imier, La Neuveville, Tavannes — gewähren ergänzende Energie- oder Sanierungsbeiträge. Beträge, Fristen und Budgets variieren: Vor der Finanzierungsplanung braucht es eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde. Wir klären Ihre Gemeinde vor der Offerte ab.
Steuerabzüge
Energiesparmassnahmen sind für Privatpersonen grundsätzlich abzugsfähig — massgeblich ist aber nur der Anteil, der nach Abzug der Förderbeiträge bei Ihnen verbleibt. Die genaue Situation klärt die kantonale Steuerverwaltung; wir liefern die nötigen Belege.
Abelarti im Kanton Bern
Unsere Teams sind im französischsprachigen Berner Jura tätig — von La Neuveville über Moutier bis Saint-Imier. Das Berner Programm hebt sich ab: hohe Wärmepumpen-Pauschalen, Gesamtsanierungslogik und Förderzusagen mit vier Jahren Gültigkeit.
Sind Ihre Arbeiten 2026 förderberechtigt?
Wir identifizieren die an Ihrer Adresse anwendbaren Programme, beziffern die Beiträge in der Offerte und reichen jedes Gesuch zum richtigen Zeitpunkt ein.
Förderberechtigung prüfenFörderungen Bern 2026: die wichtigsten Antworten
Fördert Bern Photovoltaikanlagen direkt?
Nein — die Förderung privater Photovoltaik kommt vom Bund über Pronovo (Einmalvergütung, nach Inbetriebnahme). Behauptungen Dritter über einen Berner Kantonsbeitrag pro kWp entsprechen keiner offiziellen Quelle.
Muss das Gesuch vor oder nach den Arbeiten eingereicht werden?
Vorher, ohne Ausnahme: «Nachträglich eingereichte Gesuche sind unzulässig», hält der offizielle Leitfaden fest. Nach der Zusicherung ist die Fördergarantie vier Jahre gültig.
Bekomme ich einen Beitrag, wenn ich nur die Fassade dämme?
In Bern nicht: Der Kanton fördert seit 2021 keine einzelnen Dämm-Bauteile mehr. Die Förderung läuft über die Gesamtsanierung — GEAK-Klassensprung oder Minergie-Zertifizierung — mit m²-Beträgen, die klassische Tarife übertreffen können.
Wird ein Batteriespeicher in Bern gefördert?
Nein, im kantonalen Katalog 2026 gibt es keine Batterie-Massnahme. Die Batterie gehört zum Photovoltaik-Gesamtprojekt — unsere Speicherlösungen ansehen.
Für wen ist der Zuschlag für die Wärmeverteilung?
Für Gebäude mit Elektro-Direktheizungen oder dezentralen Öfen ohne Wasserkreislauf: Die Erstinstallation eines hydraulischen Netzes mit Wärmepumpe wird mit CHF 15'000 unterstützt (EBF unter 250 m²) — zusätzlich zur Wärmepumpen-Pauschale.
Kann Abelarti das Fördergesuch für mich übernehmen?
Ja. Wir prüfen die Berechtigung, bereiten die Unterlagen vor, reichen das Gesuch ein oder begleiten die Einreichung und verfolgen die Abschlussnachweise bis zur Auszahlung. Das gehört zu unserer Begleitung — sprechen Sie mit einem Berater.
- Beträge und Bedingungen: «Leitfaden Förderprogramm des Kantons Bern», Ausgabe März 2026, Amt für Umwelt und Energie. Wärmepumpen-Beitrag ≤ 35 % der anrechenbaren Kosten; Zusicherungen 4 Jahre gültig; Gesuche nach Baubeginn unzulässig.
- Photovoltaik: weu.be.ch — Solarenergie: Die Unterstützung kommt vom Bund über Pronovo.
Weitere Referenzen: weu.be.ch — Förderprogramm Energie · Pronovo — Einmalvergütung.
Inhalt geprüft am 22. Juli 2026 auf Basis der oben genannten offiziellen Dokumente. Die Beträge sind Richtwerte, keine Zusagen: Über Berechtigung, Höhe und Auszahlung entscheiden allein die zuständigen Behörden. Fördersätze und Budgets können sich im Jahresverlauf ändern.
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